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Grundsteuerreform 2022

Grundsteuerreform 2022

Das Wichtigste vorab

  • Ab dem Jahr 2022 ist alle 7 Jahre eine Grundsteuererklärung abzugeben.

  • Die erstmalige Grundsteuererklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

  • Betroffen sind Eigentümer von Immobilien und Grundbesitz.

  • Der Abgabezeitraum beginnt ab dem 1. Juli 2022.

Das ändert sich

Nachdem Bundestag und Bundesrat im Jahr 2019 nach Beanstandungen des Bundesverfassungsgerichts eine Grundsteuerreform verabschiedet haben, werden die bisherigen Einheitswerte ab dem Jahr 2025 durch neue Grundsteuerwerte abgelöst. Sämtlicher Grundbesitz muss somit vollständig neu bewertet werden.

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Anhand der eingereichten Grundsteuererklärung wird vom Finanzamt ein neuer Grundsteuermessbetrag ermittelt und festgestellt, welchen dann in einem zweiten Schritt die Städte und Gemeinden zur Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer ab dem Jahr 2025 heranziehen.  

Für jedes Grundstück müssen Eigentümer/innen 2022 in ganz Deutschland aus diesem Grund eine Feststellungserklärung für diese Bewertung bei der Finanzverwaltung abgeben. Hierzu werden die Eigentümer/innen von der Finanzverwaltung im Frühjahr 2022 schriftlich aufgefordert; so auch in Bayern. Manch ein Bundesland wird das allerdings nur in Form einer Allgemeinverfügung regeln und keine personalisierten Aufforderungen versenden; von der Erklärungspflicht entbindet das jedoch nicht!

Wie werden die Grundstückswerte berechnet?

In den meisten Bundesländern wird der Grundstückswert nach dem sogenannten „Bundesmodell“ berechnet. Anstatt des alten Einheitswertes wird der Wert anhand von Bodenrichtwert, Nettokaltmiete, Grundstücksgröße, Wohnfläche, Bebauungsart und Gebäudealter ermittelt. Das „Bundesmodell“ gilt jedoch nicht überall in Deutschland. 

Abweichende Ländermodelle haben Hamburg, Hessen und Niedersachsen entwickelt, in dem zusätzlich die Lage des Grundstücks eine Rolle spielt. In Bayern und Baden-Württemberg zählt vor allem die Grundstücksfläche. Die Bundesländer Sachsen und das Saarland haben das „Bundesmodell“ in gewissen Zügen modifiziert.

Erklärvideo zur Grundsteuer des Bundesministeriums der Finanzen

Zum Video

 


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