Seitenbereiche

Außenprüfungsordnung und neue Größenklassen 2027

© Seventyfour - stock.adobe.com

Außenprüfung

Aus der bisherigen Betriebsprüfungsordnung 2000 (BpO2000) wird die „Außenprüfungsordnung“ (ApO). Der Bundesrat hat am 10.7.2026 der neuen Verwaltungsvorschrift zugestimmt. Die Änderungen betreffen insbesondere Anpassungen zur Beschleunigung von Außenprüfungen sowie Anpassungen an die geänderten gesetzlichen Vorschriften zur Außenprüfung in der Abgabenordnung. § 2 ApO enthält Regelungen zur risikoorientierten Prüfung. Die Verwaltungsvorschrift in § 4 BpO2000 betreffend zeitnahe Betriebsprüfungen wurde gestrichen. Die bisherige Nachrangigkeit einer Prüfung an Amtsstelle gegenüber einer Prüfung in den Wohnräumen ist gestrichen worden (§ 7 ApO). 

Rahmenvereinbarungen

Für Steuerpflichtige von Relevanz sind die in § 8 ApO gelisteten möglichen und nicht möglichen Regelungen für Rahmenvereinbarungen zur konkreten Mitwirkung bei Außenprüfungen. Überarbeitet und aktualisiert wurden auch die Vorschriften zum qualifizierten Mitwirkungsverlangen (§ 9 ApO). 

Größenklassen 2027

Mit Wirkung ab 2027 werden die Umsatz- und Gewinngrenzen für als „Großbetriebe“ geltende Handelsbetriebe, Fertigungsbetriebe und Freie Berufe angepasst (BMF v. 27.4.2026, IV D 2 - S 1450/00014/005/012). Beispielsweise gelten Handelsbetriebe ab 2027 als Großbetriebe ab einem Umsatzerlös von € 14,7 Mio. (bisher € 14,0 Mio.) bzw. einem steuerlichen Gewinn von € 840.000,00 (bisher € 800.000,00). Die bisherigen Umsatz- und Gewinngrenzen für kleine und mittlere Betriebe bleiben unverändert.

Stand: 27. September 2026

Bild: ijeab - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir ziehen um!

Ab 12. Oktober finden Sie die Kanzlei in der Bachbauernstraße 2b in 81241 München-Pasing. Unsere Telefonnummern und E-Mail Adressen bleiben unverändert. Während des Umzugs kann es kurzfristig zu Einschränkungen unserer Erreichbarkeit kommen.

Wir bitten dies zu entschuldigen und danken für Ihr Verständnis!

OK