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Umsatzsteuererklärungspflichten der Kleinunternehmer

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Kleinunternehmer 

Als Kleinunternehmer gilt, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von nicht mehr als € 25.000,00 erzielt hat und im laufenden Jahr € 100.000,00 nicht überschreitet. Solche Unternehmen müssen grundsätzlich keine Umsatzsteuererklärungen mehr abgeben.

Ausnahmen

Es gibt allerdings drei Ausnahmen:

  1. Das Finanzamt fordert zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung auf.
  2. Der Kleinunternehmer hat innergemeinschaftliche Erwerbe durchgeführt.
  3. Der Kleinunternehmer war an innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften beteiligt.

Stand: 27. September 2026

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Erscheinungsdatum:

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Wir ziehen um!

Ab 12. Oktober finden Sie die Kanzlei in der Bachbauernstraße 2b in 81241 München-Pasing. Unsere Telefonnummern und E-Mail Adressen bleiben unverändert. Während des Umzugs kann es kurzfristig zu Einschränkungen unserer Erreichbarkeit kommen.

Wir bitten dies zu entschuldigen und danken für Ihr Verständnis!

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